Der 20% Regelsteuersatz in Österreich entfällt: für FFP2 Masken gilt die Umsatzsteuer Befreiung.
Diese Befreiung startete am 22.1.2021, abweichend von §10 Umsatzsteuergesetz und galt nur befristet. Die Befristung wurde bereits mehrmals verlängert. Aktuell (heute ist der 11.03.2022) gilt die Umsatzsteuerbefreiung auf FFP2 Masken bis inklusive Juni 2022.
Besonders spannend ist dies in der Kombination. Seit Mitte 2021 wird das OSS Verfahren angewandt innerhalb der EU. Es sind alle Umsatz-Schwellen gefallen, stattdessen wird jede Lieferung nun mit dem Steuersatz besteuert, der bei der jeweiligen Lieferadresse gilt. Somit ist in jedem EU Land zu verfolgen, welche Steuersätze und Steuerbefreiungen aktuell gelten.
Was bedeuted das für bunte-ffp2-masken.at?
Erst beim Checkout - bzw evtl bereits nach Login - wenn Deine gewünschte Lieferadresse eingegeben wird, kann der Shop anhand des gewählten Landes die richtige MWST anzeigen und einkalkulieren.
Wenn Du bunte FFP2 Masken innerhalb Österreich geschickt bekommst, ändert sich hierbei gar nichts - die angezeigten Preise sind dann ja NETTO = BRUTTO.
Falls etwas unklar ist, schreib uns gerne an info@bunte-ffp2-masken.at
Für Unternehmen innerhalb der EU sind innergemeinschaftliche Lieferungen UST frei möglich (wenn Du uns Deine gültige UID/VAT Nummer nennst), dazu uns auch am Besten Deine Bestellwünsche mailen und wir erstellen Dir die Rechnung manuell.
Dein Buntes FFP2 Masken Team